Öffnungszeiten & Tarife

Unsere Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag, 06.30 bis 18.00 Uhr.

Über Weihnachten und Neujahr sowie zwei Wochen während den Sommerferien und an allgemeinen Feiertagen bleibt der Hort geschlossen.

Jahresagenda 2023 / 2024

An folgenden Tagen ist der Hort geschlossen:

Mi. 01.05.2024 Tag der Arbeit
Do. 09.05.2024 bis Fr. 10.05.2024 Auffahrt / Auffahrtsbrücke
Mo. 20.05.2024 Pfingstmontag
Sa. 20.07.2024 bis So. 04.08.2024 Betriebsferien

 

 

Jahresagenda 2024 / 2025

An folgenden Tagen ist der Hort geschlossen:

Sa. 21.12.2024 bis So. 05.01.2025 Weihnachts- / Neujahrsferien
Fr. 18.04.2025 bis Mo. 21.04.2025 Ostern
Do. 01.05.2025 Tag der Arbeit
Do. 29.05.2025 bis Fr. 30.05.2025 Auffahrt / Auffahrtsbrücke
Mo. 09.06.2025 Pfingstmontag
Sa. 19.07.2025 bis So. 03.08.2025 Betriebsferien

 

 

Tarife

Reservation & Neuanmeldung
Bei jeder Reservation & Neuanmeldung sowie jeweils zu Beginn des Schuljahres, wird eine Gebühr von CHF 25.00 (ohne Rückzahlung) verrechnet.

Depot

bei regelmässiger Betreuung: 1 Monatsbeitrag
bei unregelmässiger Betreuung: CHF    150.00

Das Depot wird unverzinst zurückerstattet, sofern die Kündigung fristgerecht und schriftlich erfolgt ist und alle geschuldeten Beträge beglichen sind. Falls offene Rechnungen bestehen, behält sich die KiTa Rumpelchischtä GmbH das Recht vor, diese bei Austritt mit dem Depot zu verrechnen. Bei einem Wechsel der Betreuungszeiten wird das Depot nicht angepasst (Ausnahme bei Tarifdifferenz ab CHF 500.00).

Zahlungskonditionen / Zahlungsverzug
Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens am 28. des Monats. In der Monatspauschale sind neben dem Grundtarif die Feiertage, Tage zwischen Weihnachten und Neujahr und die Betriebsferien mit dem offiziellen Faktor 4.33 einberechnet.
Inklusive sind bei den Beträgen Frühstück und Mittagessen, z’Nüni und z’Vieri separat verrechnet.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden.
Schulergänzende Betreuung an schulfreien Tagen und während der Ferien werden nach Eingang der Anmeldung verrechnet und sind im Voraus zu bezahlen. Der Platz ist erst nach Eingang der Zahlung bestätigt.
Bei Buchungen des Ferienhorts werden Betreuungskosten, die bereits monatlich für den entsprechenden Tag gebucht sind, von den Ferienbetreuungskosten abgezogen (Ferientag muss mit dem regulären gebuchten Tag übereinstimmen). Ausgenommen ist die schulergänzende Betreuung (Morgen II und Morgen IV).
Bei unregelmässiger Betreuung und Betreuung zu Sondertarifen erfolgt eine individuell erstellte Monatsrechnung, in welcher jeweils ein administrativer Aufwand von 10.- CHF verrechnet wird. Der Betrag muss innerhalb von 10 Tagen nach Erstellung der Rechnung beglichen werden.
Die Module der schulergänzenden Betreuung (08.10 – 08.55 Uhr und 11.05 – 11.50 Uhr), welche durch die Primarschulgemeinde finanziert werden, verrechnet die KiTa Rumpelchischtä GmbH direkt der Schulgemeinde.

Abwesenheit
Bleibt das Kind dem Hort infolge Krankheit, Ferienabwesenheit, oder aus anderen Gründen fern, ist der Elternbeitrag trotzdem zu bezahlen. Bezahlt wird der für das Kind reservierte und freigehaltene Hort-Platz. Es besteht kein Anrecht auf Kompensation.

Zusätzliche Betreuung
Zusätzlich benötigte Betreuungszeiten können bei Verfügbarkeit zu den bestehenden Zeiten hinzugebucht werden

Tarife für regelmässige Betreuung

Normaltarif Sondertarif
Morgen I
06.30 – 08.05
Fr. 15.35 Fr. 18.80
Morgen II
08.10 – 08.55
schulergänzend*
Fr. 8.00 Fr. 10.00
Morgen III
08.10 – 11.50
Fr. 30.70 Fr. 39.10
Morgen IV
11.05 – 11.50
schulergänzend*
Fr. 8.00 Fr. 10.00
Mittagstisch
11.50 – 13.45
Fr. 17.00 Fr. 20.00
Nachmittag I
13.45 -14.30
Fr. 6.00 Fr. 7.50
Nachmittag II
13.45 – 18.00
Fr. 34.00 Fr. 42.50
Nachmittag III
14.30 – 18.00
Fr. 28.00 Fr. 35.00
Nachmittag IV
15.25 – 18.00
Fr. 20.65 Fr. 25.80
Nachmittag V
16.15 – 18.00
Fr. 14.00 Fr. 17.50
Ganzer Tag
06.30 – 18.00
Fr. 83.00 Fr. 91.00

*Betreuung für Elgger Primarschüler durch Primarschulgemeinde Elgg finanziert.
Der Monatsbeitrag wird mit dem Faktor 4.33 berechnet.
Bei unregelmässige und kurzfristigen Betreuungstagen gelten Sondertarife.
Das Frühstück und das Mittagessen sind im Preis inbegriffen. Bei den Modulen Morgen II, Morgen III, Nachmittag II und
Nachmittag III, IV & V werden fix 1.50 CHF pro z’Nüni (Morgenmodule) und CHF 2.50 (Nachmittagsmodule) pro z’Vieri
verrechnet. 

Tarife während Schulferien und schulfreien Tagen:

Normaltarif Sondertarif
Morgen I
06.30 – 11.50
Fr. 50.00 Fr. 60.00
Morgen II
06.30 – 13.45
Fr. 67.00 Fr. 81.00
Mittagstisch
11.50 – 13.45
Fr. 17.00 Fr. 20.00
Nachmittag I
13.45 – 18.00
Fr. 37.00 Fr. 45.00
Nachmittag II
11.50 – 18.00
Fr. 55.00 Fr. 67.00
Ganzer Tag
06.30 – 18.00
Fr. 99.00 Fr. 121.00

(Äschli-Mittwoch und Fasnachts-Montag gehören zu den Ferien und werden nicht von der Schule finanziert)

 

Abwesenheit & Krankheit

Um eine für das Kind und die BetreuerInnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder.

Bleibt das Kind dem Hort infolge Krankheit, Unfall, Ferienabwesenheit oder anderen Gründen fern, ist der Elternbeitrag trotzdem zu begleichen. Es besteht kein Anrecht auf Kompensation sowie Rückerstattung der Verpflegungskosten. Bezahlt wird der für das Kind reservierte und freigehaltene Platz.

Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Es besteht eine Meldepflicht bei Abwesenheiten bis spätestens 07:45 Uhr. Über Ferienabwesenheit ist das Team so früh als möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder (über 38.5 Grad Fieber usw.) dürfen grundsätzlich nicht den Hort besuchen. Wenn ein Kind nicht am Schulunterricht wegen Krankheit teilnehmen kann, ist der Besuch des Hortes ebenso nicht zulässig und als krank abzumelden. Zusätzlich müssen ansteckende Krankheiten, Läusebefall oder ähnliches der KiTa Rumpelchischtä GmbH umgehend gemeldet werden. Bei auftretender Krankheit oder Unwohlsein während des Hort-Besuchs werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen werden wir uns an einen Arzt oder die Notfallstation des Kantonsspitals Winterthur oder Frauenfeld wenden. Gleichzeitig werden die Eltern informiert. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. Ein Wechsel des Arztes muss der Hort- Leitung sofort mitgeteilt werden.

Ab einer Fehlzeit von mehr als drei Monaten aufgrund von Krankheit oder Unfall (Arztzeugnis notwendig) wird der Monatsbeitrag für den Folgemonat einmalig halbiert. Das weitere Vorgehen wird individuell zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.