Aufnahmeverfahren
Unser Aufnahmeverfahren ist darauf ausgerichtet, einen reibungslosen Start für Eltern und Kinder in unserer Einrichtung zu gewährleisten.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über den Ablauf des Aufnahmeverfahrens und die erforderlichen Schritte. Unser Team steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie zu unterstützen. Wir legen großen Wert darauf, eine vertrauensvolle Beziehung zu den Familien aufzubauen und möchten sicherstellen, dass Ihr Kind sich bei uns gut aufgehoben fühlt.
1. Schriftliche Anmeldung bei der Betriebsleitung
Die Aufnahme in den Hort bzw. Mittagstisch erfolgt nach einer schriftlichen Anmeldung bei der Betriebsleitung.
2. Aufnahmegespräch
Wenn Platz vorhanden ist und die Aufnahme schriftlich bestätigt wurde, erfolgt das Aufnahmegespräch mit Eltern und Kind.
Sämtliche notwendigen Unterlagen müssen an dieses Gespräch mitgebracht werden (Krankenkassenkarte, Impfausweis, Stundenplan des Kindes, evtl. Medikamentenverordnung des Kindes).
Bei Kindern, die mehr als 10 Stunden in der Woche durch den Hort betreut werden, wird nach ca. acht
Wochen ein erstes kurzes Standortgespräch durchgeführt. Danach wird in der Regel einmal pro Jahr
ein pädagogisches Gespräch stattfinden, sofern dies von der Familie gewünscht wird.
Den Eltern von Mittagstischkindern, sowie Kindern, die ausschliesslich die schulergänzende
Betreuung in Anspruch nehmen, werden Standortgespräche angeboten, wenn sich ein auffälliges
Sozialverhalten entwickelt.
3. Eintritt
Bei der Aufnahme ist ein Betreuungsvertrag und ein Personalienblatt inkl. Gesundheitsfragen auszufüllen und zu unterzeichnen. In diesen Formularen sind Angaben über das Kind, die Erreichbarkeit der Eltern, etc. einzutragen. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten sich die Eltern, diese Rahmenbedingungen einzuhalten.
Finanzen
Bei Vertragsabschluss ist bei Monatsrechnungen ein Depot in der Höhe eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Bei unregelmässiger Betreuung wird ein Depot über den Betrag von CHF 150.- erhoben. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber beim sonstigen Austritt.
Krankenkasse
Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein.
Im Hort ist das Kind nicht gegen Unfall versichert.
Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen.