Fragen & Antworten
Fragen & Antworten zum Hort Trampolin Elgg
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unseren Hort. Wir möchten sicherstellen, dass Sie alle relevanten Informationen haben, um eine fundierte Entscheidung für die Betreuung Ihres Kindes zu treffen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen und Sie bei der Planung der Betreuung Ihres Kindes zu unterstützen.
Welche sind die Öffnungszeiten des Horts?
Unsere Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 06:30 bis 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass wir an bestimmten Tagen wie Weihnachten, Neujahr, während den Sommerferien und an allgemeinen Feiertagen geschlossen bleiben.
Gibt es eine Mindestanwesenheit für die Kinder im Hort?
Nein. Die Anwesenheit wird individuell besprochen
Ist es möglich die Kinder an einem zusätzlichen Tag in den Hort zu bringen?
Zusätzlich benötigte Betreuungszeiten können bei Verfügbarkeit zu den bestehenden Zeiten hinzugebucht werden.
Wie kann ich einen Platz für mein Kind im Hort reservieren?
Um einen Platz für Ihr Kind zu reservieren, können Sie uns telefonisch unter der Nummer 076 308 50 12 kontaktieren oder über unsere Webseite das Anmeldungsformular herunterladen, einfüllen und einsenden.
Können Drittpersonen mein Kind vom Hort abholen?
Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, muss dies der Hortleitung rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Drittperson muss sich mit einem gültigen Dokument (Ausweis) ausweisen können, ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten.
Was passiert wenn unser Kind krank ist?
Kranke Kinder dürfen den Hort grundsätzlich nicht besuchen. Wird ein Kind tagsüber im Hort Elgg krank, werden die Eltern benachrichtigt und das Kind, wenn möglich, nach Hause geschickt. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen werden wir uns an einen Arzt oder die Notfallstation
des Kantonsspitals Winterthur oder Frauenfeld wenden. Gleichzeitig werden die Eltern informiert. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern.
Welche Gebühren fallen an, wenn unser Kind krank ist?
Bleibt das Kind dem Hort Trampolin infolge Krankheit, Ferienabwesenheit oder anderen Gründen fern, ist der Elternbeitrag trotzdem zu bezahlen.
Bezahlt wird der für das Kind reservierte und freigehaltene Hort-Platz.
Welche pädagogischen Ansätze werden in Ihrem Hort verfolgt?
In der Gruppe geben wir den Kindern Raum für Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg
Darf unser Kind persönliche Spielsachen in den Hort mitnehmen?
Wir möchten Sie und Ihr Kind darauf aufmerksam machen, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, falls persönliche Gegenstände kaputt oder verloren gehen. Darum empfehlen wir, kostbare
Sachen lieber zu Hause zu lassen. Ebenfalls möchten wir keine Waffen und Kriegsspielsachen im Hort wissen.
Das Benutzen von Handy und anderen elektronischen Geräten ist nur in Absprache mit einer Erzieherin, eines Erziehers erlaubt.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigung des Hort-Platzes ist beidseitig möglich und muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Die Kündigung muss zwingend an KiTa Rumpelchischtä GmbH, Postfach 46, 8555 Müllheim bis spätestens am letzten Arbeitstag des Kündigungsmonats eingegangen sein. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate auf Ende eines Monates. Einzige Ausnahme ist der Austritt auf Ende Juni: diesem
kann die KiTa Rumpelchischtä GmbH nicht entsprechen. Kündigungen in diesem Zeitfenster müssen auf Ende Mai oder Juli erfolgen.
Ist ein Ausschluss eines Kindes möglich?
Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche durch die Hort-Leitung erfolgen (zum Beispiel bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes sowie ungebührendes Verhalten deren gesetzlichen Vertretern, etc.).
Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt. Erfolgt ein Ausschluss aus dem Hort muss der volle Monatsbeitrag inkl. Verpflegungskosten für den laufenden Monat bis und mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bezahlt werden.